Umzugsmeldung

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Abmeldeformalitäten - Sie ziehen von Guntmadingen weg
►die Abmeldung muss innert 14 Tagen erfolgen.

Schweizer Bürger
Teilen Sie uns Ihr Wegszugsdatum und Ihre neue Schweizer Adresse mit (persönlich, telefonisch oder schriftlich).
Nach erfolgter Abmeldung erstellen wir eine Wegzugsmeldung an die neue Wohngemeinde und leiten, wo nötig und falls vorhanden, auch die Schriften weiter.
Wegzüge ins Ausland haben persönlich zu erfolgen, da keine Schriften ins Ausland nachgesandt werden.

Ausländische Staatsbürger
Ihre Abmeldung muss in Ihrem Ausländerausweis und Reisepass von uns bestätigt werden, bevor Sie sich am neuen Wohnort anmelden können. Ein persönliches Erscheinen ist nötig, kommen Sie bei uns am Schalter vorbei.

Adressänderung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Schweizer Bürger können uns Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde online oder telefonisch mitteilen. Ausländische Staatsangehörige müssen uns Ihren Ausländerausweis (Original) für die Änderung des Eintrages abgeben. Kommen Sie bitte am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.

Ihr Kontakt:
Einwohnerkontrolle Guntmadingen
Neuengasse 1
8223 Guntmadingen
Telefon +41 52 685 27 03
Fax       +41 52 685 02 46
E-Mail    annemarie.sutter(at)ktsh.ch